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Willkommen in Hildesheim
Das Welcome Center Hildesheim ist eine erste Anlaufstelle für alle Menschen, die zur Arbeitsaufnahme nach Hildesheim gekommen sind oder es demnächst planen. Zu Fragen rund um das Thema Ankommen und Integration stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Neuankömmlinge, Fachkräfte aus dem In- und Ausland, Studierende, Auszubildende und Unternehmen zu allen Themen rund um „Leben und Arbeiten in unserer Region“.
Wir verfügen über ein ausgebautes Netzwerk zu anderen Ämtern und den Stabsstellen der Stadt Hildesheim, zu Wohlfahrtsverbänden, Sprachkursträger*innen, der Agentur für Arbeit und den Kammern. Durch die gute Vernetzung können wir Sie als neue Mitbürgerinnen und Mitbürger individuell beraten, um Sie auf Ihrem Weg hier in Hildesheim bestmöglich zu unterstützen.
In einem persönlichen Gespräch gehen wir individuell auf Ihre Fragestellungen ein und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Erste Schritte in Hildesheim für Neubürger*innen und Zuwanderernde
Visum und Aufenthaltstitel
Als Bürgerin und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz genießen Sie Freizügigkeit. Sie können jederzeit nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Sie benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, weitere Voraussetzungen müssen Sie nicht erfüllen. Ein Visum ist nicht nötig.
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland. Unabhängig vom Zweck des Aufenthalts wird für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum benötigt. Das Visum erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes (Botschaft oder Konsulat) und damit kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Nach der Einreise muss bei einem über die Visumgültigkeit hinaus geplanten Aufenthalt rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragt werden.
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Haben Sie einen befristeten Aufenthaltstitel, benötigen Sie für die Verlängerung in der Regel ein gültiges Passdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto, Nachweise über Ihren gesicherten Lebensunterhalt, eine Wohnbescheinigung des Vermieters und einen Nachweis über ihren Krankenversicherungsschutz.
Sie möchten in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten: Anerkennung von Qualifikationen
Ob Ihr beruflicher Abschluss in Deutschland anerkannt werden kann, wird in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei vergleicht die dafür zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
- Sie wollen in Deutschland arbeiten
- Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben
- Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Integration / Sprachkurse
Sie sind neu in Deutschland und möchten die deutsche Sprache erlernen? Dafür besteht die Möglichkeit einen Integrationskurs zu besuchen. Wenn Sie kein Deutsch oder nur sehr wenig Deutsch können, haben Sie sogar eine Teilnahmepflicht. Das Ausländeramt gibt Ihnen eine Teilnahmeberechtigung und eine Liste mit den Kursträgern, also Sprachschulen. Damit können Sie sich eine Sprachschule in Ihrer Nähe suchen und sich dort anmelden.
Informationen und Ansprechpartner in Städten und Gemeinden
Das meiste, was Sie bei Ämtern erledigen können, liegt in der Verantwortung der Kommunen. Die niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sind bereits mittendrin, all diese Leistungen für Sie zu digitalisieren.
Sie suchen Informationen zu einer konkreten Verwaltungsleistung (z.B. Registrierung) oder ein Formular?
Sie möchten die Formalitäten online erledigen?
Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte, um sich bequem und einfach zu informieren:
- Die Stadt Hildesheim stellt unter https://serviceportal.stadt-hildesheim.de/ Onlineservices und Informationen zu Verwaltungsleistungen von A-Z bereit.
- Unter https://service.niedersachsen.de/ stellt das Land Niedersachsen Services zur Verfügung. Hier sind Sie richtig, wenn Sie im städtischen Serviceportal nicht fündig geworden sind.
Sie haben noch keine Lösung gefunden – dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihrem Anliegen an mailto:welcome-center@stadt-hildesheim.de.
Wohnen
Wohnungssuche
Wohnungs- und Hausangebote findet man unkompliziert auf Immobilien-Plattformen im Internet. Weitere Angebote kann man außerdem in den regionalen Zeitungen (z.B. Hildesheimer Allgemeine, Kehrwieder am Sonntag) finden. Darüber hinaus kann ein:e Immobilienmakler:in bei der Suche helfen: findet dieser eine Wohnung, fällt eine Vermittlungsgebühr von etwa 2 – 3 Monatsmieten an.
Mietvertrag, Miete und Kaution
Alle Informationen zu Miete und Kaution stehen im Mietvertrag. Üblicherweise weist dieser die Kaltmiete, also die Miete für die Raumnutzung, aus. Bei der Warmmiete werden die Nebenkosten, wie z. B. Wasser, Heizung, Müllentsorgung und Hausmeisterdienste mit eingerechnet.
Strom und Gas müssen in der Regel selbstständig und separat angemeldet werden und sind nicht in der Warmmiete enthalten. Die Warmmiete wird monatlich an die Vermieterin oder den Vermieter überwiesen.
Außerdem kann die Vermieterin oder der Vermieter bei Vertragsabschluss eine Kaution von maximal drei Monatskaltmieten verlangen. Diese Summe wird beim Auszug zurückbezahlt, es sei denn in der Wohnung wurde etwas beschädigt oder die Miete wurde nicht bezahlt.
Einzug
Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollte man sich beim Einwohnermeldeamt oder den Bürgerbüros der Hildesheimer Gemeinden anmelden. Hierfür brauchen Sie einen gültigen Ausweis und als Mieter:in einer Wohnung oder Hauses auch eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (mit der Wohnungsgeberbestätigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt, bestätigt der:die Vermieter:in dem:der Mieter:in, dass er:sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist).
Anmelden von Telefon, Internet und (Kabel-)Fernsehen
Die Einrichtung des Telefon-, TV- und Internetanschlusses kann mehrere Wochen dauern. Wenn möglich, setzt man sich daher am besten vor dem Einzug mit einem der Anbieter in Verbindung.
Rundfunkgebühren (GEZ)
Überall in Deutschland ist man verpflichtet, für Radio, Fernsehen und Internet eine Gebühr (ca. 18 Euro pro Monat) an den öffentlich-rechtlichen „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ zu zahlen. Diese wird pro Wohnung abgerechnet wird und ist unabhängig von der Personenzahl.
Ankommen in Hildesheim
Einkaufen
Hildesheim verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Ob Einkaufscenter oder der Einzelhandel in der Stadtmitte, Sie finden hier alles für den täglichen Bedarf. Die meisten Geschäfte sind von Montag bis Samstag geöffnet. Sonntags kann man an Bahnhöfen geöffnete Geschäfte finden. Einige Lebensmittel und Getränke kann man an einem Kiosk oder in der Tankstelle kaufen. Bei einem Lieferservice ist es möglich auch sonntags und abends Essen zu bestellen.
Wenn Sie bestimmte Geschäfte suchen, nutzen Sie am besten die „Gelben Seiten“. Diese können Sie entweder über das Internet unter www.gelbeseiten.de oder über eine Handy-App aufrufen. Schreiben Sie in das Fenster „Was“ zum Beispiel „Supermarkt“, „Fleischerei“, „Bäckerei“ oder „Kaufhaus“. Schreiben Sie in das Fenster „Wo“ Ihren Wohnort, zum Beispiel „Hildesheim“ Sie sehen dann eine Liste mit den Geschäften.
In Deutschland werden verschiedene Zahlungsmittel akzeptiert (Bargeld in €, EC-Karte, Kreditkarte). Mit Bargeld können Sie überall bezahlen. Ob die einzelnen Geschäfte EC-Karten oder Kreditkarten akzeptieren, wird meist an der Eingangstür des jeweiligen Geschäftes kenntlich gemacht oder Sie fragen direkt im Geschäft nach.
Bankkonten und Finanzen
Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, benötigen Sie ein Bankkonto. Sie können Ihr Konto bei einer Bank, Sparkasse oder einem Onlinebanking – Anbieter eröffnen. Meistens muss man für ein Konto eine Gebühr zahlen. Für Schüler:innen und Studierende ist das Konto oft kostenlos. Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: Gültigen Reisepass, (Aufenthaltserlaubnis), Meldebescheinigung, Lohnbescheinigung (je nach Kontoart).
Gesundheit
Arztbesuch
Für einen Arztbesuch benötigen Sie die Gesundheitskarte einer deutschen Krankenversicherung. Wenn Sie diese vorliegen haben, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten des Arztbesuches und die Kosten für die anfallenden Untersuchungen und Medikamente. Private Zusatzleistungen müssen Sie selbst bezahlen.
Notfallnummern
Notruf unter 112: Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, z.B. bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall immer die 112 rufen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117: Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen und nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116 117. Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
Zahnärztlicher Notdienst unter 01805 986700:
Hier erhält man die Telefonnummern der Praxen und kann dann direkt dort anrufen.
Apotheken-Notdienst-Finder unter 0800 0022833: Unter dieser kostenlosen Festnetznummer oder per Handy einfach die 22833 anrufen (69 Cent/Minute) Hier finden Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke.
Polizei unter 110
Kinder- und Jugendtelefon unter 0800 1110333:
Für Probleme von Kindern und Jugendlichen, Web-Sorgen und sexuellem Missbrauch.
Elterntelefon unter 0800 1110550:
Für Erziehungsfragen, Web-Sorgen, sexuelle Misshandlung der Kinder und alle weiteren Probleme von Eltern rund um ihre Kinder.
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116016:
Bundesweites Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen, deren soziales Umfeld sowie Fachkräfte. Kostenlos, anonym, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Hilfetelefon Schwangere in Not (anonym und sicher) unter 0800 4040020
Telefonseelsorge unter 0800 1110111:
Bei Problemen und Krisen, z.B. Probleme mit dem Partner/der Partnerin, Mobbing in der Schule und am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzverlust, Sucht, Krankheit, Einsamkeit, Sinnkrisen und spirituellen Fragen können Sie hier anrufen.
Sperr-Notruf unter 116116:
Zum Sperren von EC- und Kreditkarten sowie Personalausweisen, z.B. wenn diese gestohlen oder verloren wurden.
Versicherungen
Pflichtversicherungen
Wer in Deutschland wohnt, muss bestimmte Pflichtversicherungen abschließen. Dazu zählt eine Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.
Von der Arbeitslosenversicherung können Sie ein Jahr lang Geld erhalten, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und noch keine neue Arbeit gefunden haben.
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad haben, brauchen Sie auch eine KFZ-Versicherung.
Unterwegs in und um Hildesheim
Sie benötigen Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus,Bahn)?
Hierfür stehen Ihnen am Busbahnhof oder am Bahnhof der Deutschen Bahn in Hildesheim Verkaufsautomaten zur Verfügung. Im Bahnhof Hildesheim finden Sie auch einen Verkaufsschalter der Deutschen Bahn.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Tickets direkt im Bus zu erwerben.
Wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel öfter benutzen, haben Sie die Möglichkeit eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu erwerben. Kinder, Schüler:innen, Studierende, Behinderte und Senioren bekommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung.
Den Fahrschein müssen Sie immer bei sich tragen, bei regelmäßigen Kontrollen werden diese überprüft. Haben Sie ihn vergessen oder besitzen keinen, droht ein Bußgeld.
Nähere Informationen zu Preisen, Tarifen und der Fahrplanauskunft finden Sie unter
Fahrplanauskunft: SVHI Stadtverkehr Hildesheim – Fahrplanauskunft (svhi-hildesheim.de)
Gilt mein Führerschein in Deutschland?
Wenn Sie bereits einen Führerschein aus Ihrer Heimat mitbringen, gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen.
Bürgerinnen und Bürger der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und Island:
Ihr Führerschein gilt im gleichen Umfang wie in Ihrem Heimatland. Sie müssen nichts ändern oder umschreiben lassen.
Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Land:
Mit Ihrem Führerschein können Sie sechs Monate lang in Deutschland fahren. Diese Frist gilt ab dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Ob Sie dafür in Deutschland noch einmal eine Führerscheinprüfung ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.
Autoanmeldung- und prüfung
Sie müssen Ihr Auto bei einer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein und die Police Ihrer Auto-Versicherung. Wenn Sie Ihr Auto aus dem Ausland mitbringen, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle, ob Sie noch weitere Papiere benötigen.
Neben der Anmeldung muss jedes Auto in Deutschland alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung bestehen. Dabei prüft der TÜV (Technischer Überwachungsverein) die technische Sicherheit und die Abgaswerte des Autos. Diese Prüfung müssen Sie selber bezahlen.
Die KFZ-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie diese Versicherung abschließen. Die Versicherung kommt für Schäden auf, wenn Sie selbst mit dem Auto einen Unfall verursachen oder jemanden verletzen.
Kaskoversicherungen: Für Ihr eigenes Fahrzeug können Sie freiwillig eine zusätzliche Kaskoversicherung abschließen. Diese kann zum Beispiel Diebstahl oder Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle abdecken.
Schutzbrief: Mit einem Schutzbrief übernimmt der Anbieter die Kosten, wenn Sie zum Beispiel eine Panne oder einen Unfall haben und deswegen einen Abschleppdienst oder einen Mietwagen benötigen. Sie erhalten den Schutzbrief bei Kfz-Versicherungen und Automobilclubs.
Telefonieren / Handy
Es gibt in Deutschland mehrere Möglichkeiten, das Telefonnetz zu nutzen.
Nutzung des Festnetzes: Hierfür benötigen Sie den Nachweis eines Wohnsitzes, einen gültigen Personalausweis und eine bestehende Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. Die Anmeldung erfolgt über verschiedene Anbieter. Angebote finden Sie leicht im Internet.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Nutzung des Mobilfunknetzes. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen für meistens 24 Monate gültigen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Auch hier finden Sie Informationen zu Anbietern und Tarifen im Internet.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Prepaid-Sim-Karte. Diese Karten können Sie im Supermarkt, an Tankstellen oder Kiosken erwerben. Ein Vertrag ist dafür nicht erforderlich, jedoch benötigen Sie für die Freischaltung einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Leben mit Familie
Mutterschutz, Elternzelt und Elterngeld
Wenn Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie die Möglichkeit vor der Geburt (frühestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) in Mutterschutz zu gehen. Dieser dauert insgesamt mindestens 14 Wochen. Diese Frist kann bei Bedarf verlängert werden. Nach dem Mutterschutz können Sie eine Elternzeit nehmen. In den ersten 12 Monaten bekommt man Elterngeld. Wenn beide Elternteile die Elternzeit in Anspruch nehmen, sind es insgesamt 14 Monate. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettogehalt. Das Elterngeld muss man beantragen. Man bekommt es auch, wenn man keine Arbeitsstelle hat. Zusätzlich können Sie Kindergeld beantragen. Dieses erhalten Sie in der Regel bis zum achtzehnten Geburtstag Ihres Kindes. Liegt Ihr Verdienst unter dem in Deutschland geltenden Existenzminimum können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge zum Kindergeld beantragen.
Arbeit
Arbeitssuche
Man kann im Internet, in der Zeitung oder über die Arbeitsagentur bzw. dem Job-Center Stellenanzeigen finden. Im Internet gibt es viele Stellenanzeigen über Jobportale oder direkt auf den Webseiten der Firmen.
Gehalt: Wenn Sie in Deutschland arbeiten, werden Ihnen von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Abgaben direkt abgezogen, bevor Sie das Gehalt ausgezahlt bekommen (Nettogehalt). Man unterscheidet hier zwischen Steuern und den Abgaben zur Sozialversicherung. Wie hoch die Abzüge sind, sehen Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Um vorher eine Idee über die Beträge zu bekommen, können Sie im Internet aber auch einen Brutto-Netto-Rechner benutzen.
Bildung und Ausbildung
Kindergarten und Schule
Frühe Förderung
Kinderkrippe: Kinder unter 3 Jahren haben die Möglichkeit eine Kinderkrippe zu besuchen. Die Plätze müssen bei den jeweiligen Gemeinden oder bei der Stadt frühzeitig angefragt werden.
Kindergarten: Der Kindergarten ist für Kinder eine Vorbereitung auf die Schule. Jedes Kind ab 3 Jahren hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Es empfiehlt sich jedoch, Ihr Kind rechtzeitig im Kindergarten anzumelden.
Schule
Grundschule: Die Schulzeit beginnt in der Regel für 6-Jährige in der Grundschule. Die Grundschule besuchen die Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse. Nur in Berlin und Brandenburg endet die Grundschule erst nach der sechsten Klasse. Je nachdem welches Leistungsniveau ihr Kind in der Grundschule hat, können Sie anschließend gemeinsam mit den Lehrern und Lehrerinnen entscheiden, welchen Schultyp Ihr Kind ab der fünften Klasse besucht. Am meisten verbreitet ist die folgende Aufteilung bei den weiterführenden Schulen:
Hauptschule (Klasse 5-9/10)
Realschule (Klasse 5-10)
Gesamtschule (Klasse 5-12/13)
Gymnasium (Klasse 5-12/13)
Haupt- und Realschule: Jugendliche, die erfolgreich die Haupt- oder Realschule durchlaufen haben, können anschließend eine Berufsausbildung machen oder auf ein Gymnasium oder eine Gesamtschule wechseln.
Gesamtschule: Bietet eine Alternative zum dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule und Gymnasium).
Gymnasium: Hier können Schülerinnen und Schüler am Ende der zwölften oder dreizehnten Klasse durch eine erfolgreich bestandene Prüfung ihr Abitur oder ihr Fachabitur erhalten. Diese Qualifikation berechtigt sie dazu, anschließend an einer Hochschule oder Fachhochschule zu studieren. Aber auch Absolventinnen und Absolventen von Gymnasien können den direkten Einstieg in die Praxis über eine Berufsausbildung wählen.
Ausbildung und Studium
Ausbildung:
Die Berufsausbildung wird in Deutschland weitgehend im dualen System durchgeführt. Das bedeutet, dass die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse einerseits in einem Ausbildungsbetrieb und andererseits in der Berufsschule erworben werden. Die beiden Ausbildungsträger, also der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule, arbeiten dabei eng zusammen – mit dem Ziel, den Auszubildenden optimal auf die berufliche Zukunft vorzubereiten. Eine Ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren. Ausbildungsplätze finden Sie über Jobportale im Internet, die Bundesagentur für Arbeit, über die jeweiligen Handwerkskammern, bzw. die IHK.
Studium:
Mit dem Abitur oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung kann man an einer Universität (Uni) studieren. Mit dem Fachabitur kann man an eine Fachhochschule (FH) gehen.
Die Universitäten und Fachholschulen erheben einen Semesterbeitrag. Die Höhe hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie ihr Studium absolvieren. Bachelor- und Masterstudiengänge sind an staatlichen Hochschulen kostenlos. Pro Semester können Kosten für Verwaltung, das Studentenwerk und das Semesterticket anfallen. Für den Abschluss zum Bachelor braucht man in der Regel zwischen 6 – 8 Semester. Nach weiteren 2 – 4 Semestern hat man die Möglichkeit, den Master zu absolvieren.
In Hildesheim finden Sie die Universität Hildesheim, Universität Hildesheim | Startseite (uni-hildesheim.de) und die Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, dort erhalten Sie weitergehende Informationen.
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